PPWR: Kurz erklärt
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist Europas Antwort auf die wichtige Frage: Wie gestalten wir Verpackungen so, dass sie weniger Ressourcen verbrauchen, besser recycelbar sind und langfristig zum Warenkreislauf beitragen?
Es wird ein Rahmen geschaffen, der Nachhaltigkeit und Marktlogik zusammenbringt. Ab dem 12. August 2026 gilt die PPWR (Verordnung EU 2025/40) verbindlich und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und sorgt dafür, dass künftig überall dieselben Anforderungen gelten: Wer heute Verpackungen entwickelt, einkauft, vertreibt oder online anbietet, bekommt ein einheitliches Zielbild für Design, Material, Kennzeichnung, Wiederverwendung und Recycling.
Was ist die PPWR?
Packaging and Packaging Waste Regulation heißt auf Deutsch: Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie reguliert Verpackungen nicht mehr nur am Ende ihres Lebens, sondern über den gesamten Lebenszyklus: von der Materialwahl und dem Design über die Kennzeichnung bis zur Entsorgung und Wiederverwertung. Die PPWR erfasst also die gesamte Wertschöpfungskette:
- Hersteller:innen müssen Konformität nachweisen, bevor Verpackungen in den Markt kommen
- Importeur:innen übernehmen eine neue Gatekeeper-Rolle mit echter Haftungsverantwortung
- Online-Marktplätze müssen EPR-Daten prüfen, bevor Angebote freigeschaltet werden
Wie wir schon im Designprozess Verpackungen nachhaltig denken, sodass sie PPWR konform sind, erfahrt ihr unter Packaging Design →
Kernziele der neuen Verpackungsverordnung
Die PPWR denkt Verpackung nicht mehr als Einzelprodukt, sondern als Teil eines geschlossenen Kreislaufs. Dafür verfolgt sie vier klare Hauptziele:
1) Weniger Verpackungsabfall:
Die EU will das Verpackungsabfallaufkommen durch Vermeidung, Minimierung und das Verbot besonders unnötiger Einwegformate spürbar senken. Zum Vergleich: 2022 fielen in der EU durchschnittlich 186,5 Kilogramm Verpackungsabfall pro Kopf an. Das soll sich bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % reduzieren, gemessen am Stand von 2018.
2) Recyclingfähigkeit als Standard:
Bis 2030 sollen alle Verpackungen wirtschaftlich sinnvoll recycelbar sein. Design for Recycling wird damit zur Marktbedingung.
3) Mehr Recyclingmaterial in Kunststoffverpackungen:
Verpackungen aus Kunststoff müssen ab 2030 nachweislich Rezyklate enthalten, je nach Typ zwischen 10 und 35 %, ab 2040 sogar bis zu 65 %. Das stärkt den Markt für Sekundärrohstoffe und schafft eine große Nachfrage für recycelte Materialien.
4) Wiederverwendung und Refill stärken:
Wo es ökologisch und funktional sinnvoll ist, setzt die PPWR auf Mehrweg. Dazu gehören verbindliche Reuse-Ziele für bestimmte Verpackungstypen sowie die Pflicht, Kund:innen im Take-away-Bereich das Befüllen eigener Behälter ohne Aufpreis zu ermöglichen.

Was das konkret bedeutet
Sogenannte „Forever Chemicals“ (PFAS) sind in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt ab August 2026 verboten, sobald bestimmte Grenzwerte überschritten werden. Wer Verpackungen für Food-Produkte entwickelt oder vertreibt, muss Materialien und Lieferketten überprüfen.
Verpackungen dürfen ab 2030 maximal 50% Leerraum enthalten. Das betrifft besonders E-Commerce-, Gruppen- und Transportverpackungen. Doppelte Wände oder Scheinböden, die ein größeres Produktvolumen vortäuschen, sind künftig unzulässig.
Ab August 2028 gelten harmonisierte Labels zur Materialzusammensetzung und Verbrauchertrennung. Für Marken bedeutet das: Verpackungsdesign und Kommunikation müssen frühzeitig auf neue Label-Standards ausgerichtet werden.
Umweltbezogene Aussagen auf Verpackungen werden künftig strenger reguliert. Claims müssen präzise beschreiben, worauf sie sich beziehen: ob auf eine einzelne Verpackungseinheit, ein Verpackungsteil oder das gesamte Markenportfolio.
Über das EPR-System (Extended Producer Responsibility) müssen Produzent:innen die Kosten der Verpackungsabfallbewirtschaftung tragen, inklusive Kennzeichnung von Sammelbehältern. Wer schlecht designte Verpackungen auf den Markt bringt, zahlt künftig mehr.
Bis 2029 müssen mindestens 90% der Einweg-Kunststoff- und Metall-Getränkebehälter getrennt gesammelt werden. Mitgliedstaaten, die dieses Ziel nicht erreichen, sind verpflichtet, ein Pfandsystem (DRS) einzuführen. Für Getränkemarken und den Handel ist das ein direkter Handlungsauftrag.
PPWR: Aktueller Stand
Was schon passiert ist und was noch offen bleibt
Beim aktuellen Stand der PPWR hat sich seit dem Inkrafttreten einiges getan: Im Februar 2026 erließ die Kommission den ersten delegierten Rechtsakt und nahm Palettenwickelfolien sowie Umreifungsbänder von einer vollständigen Wiederverwendungspflicht aus. Im März 2026 folgten offizielle Leitlinien und FAQ zur Auslegung der Verordnung. Gleichzeitig laufen noch gerichtliche Verfahren gegen einzelne Artikel der PPWR.
Offen ist weiterhin, wie bestimmte Details durch weitere delegierte Rechtsakte konkretisiert werden, wie Deutschland den nationalen Vollzug ausgestaltet und wie die Frage grenzüberschreitender EPR-Bevollmächtigter gelöst wird. Dazu hat die Kommission im Dezember 2025 sogar einen Aussetzungsvorschlag vorgelegt.
Der PPWR aktuelle Stand ist also: Die Verordnung steht, aber die Feinsteuerung läuft noch.
(Mai 2026)
Wen betrifft die PPWR?
Eine häufige Fehlannahme: „Das ist ein Thema für unsere Jurist:innen.“ Das ist aber nicht ganz richtig. Die PPWR betrifft praktisch jede Abteilung, die Berührungspunkte mit der Verpackung von Produkten hat und das sind mehr, als man zunächst denkt.
Wer konkret in der Pflicht steht:
- Hersteller:innen müssen vor der Markteinführung eine Konformitätsbewertung durchführen, technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen.
- Importeur:innen übernehmen eine neue Gatekeeper-Rolle: Sie dürfen nur noch konforme Verpackungen in den Verkehr bringen und müssen vorab prüfen, ob Hersteller:innen alle Pflichten erfüllt haben.
- Distributoren und Händler:innen müssen Kennzeichnung und EPR-Registrierung ihrer Lieferant:innen aktiv verifizieren.
- Markeninhaber:innen können Pflichten nicht einfach auf Co-Packer abschieben: Wer Verpackungen unter eigenem Namen vertreibt, gilt laut PPWR funktional als Hersteller:in.
- Online-Marktplätze müssen EPR-Registrierungsdaten und Selbstzertifizierungen einholen, bevor Anbieter:innen ihre Plattform nutzen dürfen.
PPWR-Compliance ist damit Datenarchitektur, Verpackungsdesign, Lieferantensteuerung und Marktüberwachung in einem.
Unser Rat: Startet jetzt mit einem Rollen- und Portfolio-Mapping, prüft Lieferantenverträge auf Datenaustausch und klärt EPR-Registrierungspflichten in allen relevanten Märkten.Wie ihr eure Marke & Verpackung nachhaltiger gestalten könnt, erfahrt ihr einem Brand Audit →

Was jetzt zu tun ist: Euer Fahrplan zur PPWR-Compliance
Die gute Nachricht: Die Anforderungen der Packaging and Packaging Waste Regulation / PPWR sind komplex, aber planbar. Wer strukturiert vorgeht, kann compliant werden und gleichzeitig die Transformation auch strategisch nutzen.
Kurzfristig
Schafft zuerst Klarheit: Welche Verpackungen sind in welchen Ländern im Einsatz, und in welcher Rolle seid ihr unterwegs? Außerdem kurzfristig wichtig: Check bei Lebensmittel-kontaktverpackungen (PFAS), Aufbau der nötigen Nachweise, Dokumentation und EU-Konformitätserklärung sowie die EPR-Registrierungen und die Datenflüsse dafür.
Mittelfristig
Jetzt wird’s operativ: Verankert Design-for-Recycling in Entwicklung und Einkauf, damit Materialentscheidungen und Spezifikationen künftig automatisch auf Recyclingfähigkeit einzahlen. Gleichzeitig solltet ihr Packaging-Layouts und Produktdaten auf die harmonisierte EU-Kennzeichnung ab August 2028 vorbereiten (Platzbedarf, Varianten, Datenpunkte).
Langfristig
Ab 2030 greifen die großen Systemhebel: Rezyklat-Anteile in Kunststoffverpackungen müssen planbar verfügbar sein, Leerraum maximal 50 % betragen und bestimmte Einwegformate fallen weg. Wer langfristig gut aufgestellt sein will, baut dafür heute schon Beschaffung, Design und Logistik auf und entwickelt Verpackung weiter: verantwortlich, funktional und sichtbar wirksam.
Die strategische Perspektive
PPWR Zusammenfassung
Die PPWR bietet einen guten Anlass eure Verpackung nicht nur an die neuen Standards anzupassen, sondern Nachhaltigkeit fest in eure Markenwerte zu integrieren. Unternehmen, die Verantwortung nicht nur erfüllen, sondern sichtbar machen, gewinnen Relevanz, ob bei Konsument:innen, im Handel oder gegenüber Investor:innen. Eine nachhaltige Verpackung ist nicht nur Kostenfaktor sondern auch Wettbewerbsvorteil, Markenversprechen und messbarer Beitrag.
Was das für unsere Arbeit bedeutet: Wenn wir Verpackungen entwickeln, denken wir Ästhetik, Markenwirkung und ökologische Verantwortung von Anfang an zusammen. Nicht als Kompromiss, sondern als Basis. Die PPWR gibt diesem Ansatz jetzt einen verbindlichen Rahmen. Wir sehen darin keine Einschränkung, sondern eine Einladung Verpackung zu gestalten, die für alle nachhaltig erfolgreich sind.

Kim Löhden
Junior Art DirectorVerpackung nachhaltig denken
Die PPWR ist ein wichtiger erster Schritt in Richtung Circular Economy. Sie ist endlich ein konkreter Handlungsauftrag und gleichzeitig eine Chance, Verpackung von Anfang an nachhaltig zu betrachten. Marken, die das verstehen, sind nicht nur PPWR-compliant, sondern schaffen sich damit einen Wettbewerbsvorteil.
Seid ihr schon PPWR-ready? Lasst uns gemeinsam schauen, wo ihr steht.
PPWR auf den Punkt: Die wichtigsten Fragen, klar beantwortet
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine EU-Verordnung, die Verpackungen und Verpackungsabfälle über ihren gesamten Lebenszyklus reguliert — von Design und Materialwahl über Kennzeichnung und Recyclingfähigkeit bis zu Wiederverwendung und Entsorgung. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die Verordnung (EU) 2025/40 ist der offizielle Rechtsakt der Europäischen Union, der die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) festschreibt. Sie wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation — auf Deutsch: Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Der allgemeine Geltungsbeginn, ab dem die meisten Pflichten verbindlich gelten, ist der 12. August 2026.
Die PPWR betrifft alle Akteure entlang der Verpackungs-Wertschöpfungskette: Hersteller:innen, Importeur:innen, Distributoren, Händler:innen, Markeninhaber:innen und Online-Marktplätze — unabhängig von Material, Sektor oder Herkunft der Verpackung.
Die PPWR verfolgt vier Hauptziele:
- Verpackungsabfallaufkommen reduzieren
- Alle Verpackungen bis 2030 wirtschaftlich sinnvoll recyclingfähig machen
- Den Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen erhöhen
- Wiederverwendung und Refill-Modelle stärken



